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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21 B ER (https://dejure.org/2022,39960)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.07.2022 - L 8 BA 49/21 B ER (https://dejure.org/2022,39960)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - L 8 BA 49/21 B ER (https://dejure.org/2022,39960)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21
    Die Voraussetzungen eines Summenbescheides können im gerichtlichen Verfahren zur Wahrung der sozialen Belange der Beschäftigten voll überprüft werden, auch wenn der Arbeitgeber dessen Erlass nicht rügt (vgl. BSG Urt. v. 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 28; Senatsbeschl. vom 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Für eine Beanstandung durch das Gericht ist jedoch erforderlich, dass der Erlass eines Summenbescheides für die Antragsgegnerin bei einer Gesamtwürdigung im Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens als unverhältnismäßig erscheinen musste und deshalb eine personenbezogene Feststellung der Beiträge geboten war (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 4.4.2018 - B 12 R 38/17 B - juris Rn. 38; Urt. v. 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 28).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 8 BA 143/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21
    Dies gilt auch für Säumniszuschläge (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Die Voraussetzungen eines Summenbescheides können im gerichtlichen Verfahren zur Wahrung der sozialen Belange der Beschäftigten voll überprüft werden, auch wenn der Arbeitgeber dessen Erlass nicht rügt (vgl. BSG Urt. v. 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 28; Senatsbeschl. vom 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 8 BA 36/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21
    § 28f Abs. 2 SGB IV ist auch auf Fälle anzuwenden, in denen die Personalien betroffener Arbeitnehmer zwar ermittelt werden können, die anschließende Zuordnung des Arbeitsentgelts aber mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist (vgl. z.B. § 28f Abs. 2 S. 2 SGB IV; Senatsbeschl. v. 3.3.2021 - L 8 BA 36/20 B ER - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Bei der Wahl der Schätzmethoden ist der Rentenversicherungsträger grundsätzlich frei, muss jedoch von sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen ausgehen und eigene, sozialversicherungsrechtliche Maßstäbe anlegen (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 3.3.2021 - L 8 BA 36/20 B ER - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21
    Es begegnet keinen Bedenken, dass sie vorliegend die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Grundsätze herangezogen hat, wonach im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Nettolohnsumme veranschlagt werden können (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 6.4.2022 - L 8 BA 166/20 B ER; BGH Beschl. v. 10.11.2009 - 1 StR 283/09 - juris Rn. 21 ff. m.w.N.).
  • BSG, 04.04.2018 - B 12 R 38/17 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21
    Für eine Beanstandung durch das Gericht ist jedoch erforderlich, dass der Erlass eines Summenbescheides für die Antragsgegnerin bei einer Gesamtwürdigung im Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens als unverhältnismäßig erscheinen musste und deshalb eine personenbezogene Feststellung der Beiträge geboten war (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 4.4.2018 - B 12 R 38/17 B - juris Rn. 38; Urt. v. 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21
    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4, 52 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 8 BA 157/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 12.2.2020 - L 8 BA 157/19 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2022 - L 8 BA 166/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 49/21
    Es begegnet keinen Bedenken, dass sie vorliegend die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Grundsätze herangezogen hat, wonach im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Nettolohnsumme veranschlagt werden können (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 6.4.2022 - L 8 BA 166/20 B ER; BGH Beschl. v. 10.11.2009 - 1 StR 283/09 - juris Rn. 21 ff. m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    L 3 BA 8/20 -, Rn. 35, juris; entsprechend zu ihrer "Erhebung" im Rahmen der Betriebsprüfungsbescheide: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Januar 2023 - L 3 BA 6/19 -, Rn. 51, juris, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2022 - L 8 BA 49/21 B ER -, Rn. 26, juris; vgl. in diesem Sinne auch Scheer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4. Aufl., § 28p SGB IV, Stand: 17.11.2023, Rn. 263).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2023 - L 15 U 189/23
    Nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich gebotenen summarischen Prüfung des Sachverhalts erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Erfolg der beim Sozialgericht S. anhängigen Klage erheblich wahrscheinlicher als ihre Abweisung (vergleiche zum Prüfungsmaßstab z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.07.2022 - L 8 BA 49/21 B ER -, juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 28.08.2020 - L 11 KA 60/18 B ER -, juris Rn. 7; Keller , in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 86b Rn. 12b ff. m.w.N.).
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